Donnerstag, 15. Januar 2015

elektronischen Gesundheitskarte

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können seit Jahresbeginn nur noch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen. Die alten Chipkarten ohne Lichtbild sind ungültig.

Legt der Patient bis Ende des Quartals keine gültige Karte vor, muss er die Behandlung privat bezahlen. Eine Ersatzbescheinigung dürfen Krankenkassen ihren Versicherten nur im Ausnahmefall und befristet ausstellen. Ein solcher Schein ist kein dauerhafter Ersatz für die eGK.

Weitere Infos der Kassenärztlichen Bundesvereinigung