Dienstag, 2. Juli 2013

Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft

Im folgenden finden Sie eine Übersicht über die 3 Basis-Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft.

Welche Basis-Ultraschalluntersuchungen gibt es in der Schwangerschaft?
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind und nicht als Risikoschwangere gelten, werden Ihnen drei Basis-Ultraschalluntersuchungen angeboten. Diese Untersuchungen liefern grundlegende Informationen über die Schwangerschaft, etwa wie groß das Ungeborene ist und wie es liegt. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt schaut nach der Lage des Mutterkuchens (Plazenta) und der Fruchtwassermenge. Die Größe des Kindes wird gemessen und im Mutterpass in einer Wachstumskurve dokumentiert. Die Untersuchungsergebnisse können dabei helfen, die Geburt vorzubereiten.

Bei allen drei Ultraschalluntersuchungen wird überprüft,
  • ob sich das Ungeborene altersgerecht entwickelt,
  • ob es sich vielleicht um Mehrlinge handelt und
  • ob es Hinweise auf Entwicklungsstörungen gibt.
Darüber hinaus wird bei den einzelnen Untersuchungen Folgendes untersucht:

1. Basis-Ultraschalluntersuchung - bis 12. Schwangerschaftswoche:
Der erste Basis-Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen. Es wird geprüft, ob sich die befruchtete Eizelle in der Gebärmutter eingenistet und zu einem Embryo oder Fötus entwickelt hat. In den ersten Schwangerschaftswochen spricht man von einem Embryo, nach der 10. Woche von einem Fötus. Beim ersten Ultraschall können bereits die Körperlänge oder der Durchmesser des Kopfes gemessen werden. Die Ergebnisse helfen dabei, die Schwangerschaftswoche und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Die Frauenärztin oder der Frauenarzt kontrolliert auch, ob ein Herzschlag feststellbar ist und ob es sich um Mehrlinge handelt.

2. Basis-Ultraschalluntersuchung - 19. bis 22. Schwangerschaftswoche:
Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Alternativen wählen, um eventuelle Auffälligkeiten zu erkennen:
  • Einer„Basis-Ultraschalluntersuchung“
  • Einer„erweiterten Basis-Ultraschalluntersuchung“
Wenn Sie sich für eine Basis-Ultraschalluntersuchung entscheiden, werden die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Außerdem wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter beurteilt. Wenn die Plazenta besonders tief sitzt, können bei der weiteren Betreuung und für die Geburt besondere Vorkehrungen nötig werden.

Wenn Sie sich für einen erweiterten Basis-Ultraschall entscheiden, werden zusätzlich folgende Körperteile genauer untersucht:
  • Kopf: Sind Kopf und Hirnkammern normal geformt? Ist das Kleinhirn sichtbar?
  • Hals und Rücken: Sind sie gut entwickelt?
  • Brustkorb: Wie ist das Größenverhältnis von Herz und Brustkorb? Ist das Herz auf der linken Seite sichtbar? Schlägt das Herzrhythmisch? Sind die vier Kammern des Herzens ausgebildet?
  • Rumpf: Ist die vordere Bauchwand geschlossen? Sind Magen und Harnblase zu sehen?
Die erweiterte Untersuchung gehört zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen.

3. Basis-Ultraschalluntersuchung - 29. bis 32. Schwangerschaftswoche:
Beim dritten Basis-Ultraschall werden Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen gemessen. Auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag werden kontrolliert. Sollte ein Ultraschall auf Auffälligkeiten hindeuten oderzu unklaren Ergebnissen führen, können diese durch weiterführende Untersuchungen abgeklärt werden. Welche zusätzlichen Untersuchungen infrage kommen, können Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt besprechen.

Quellen:

Ultraschallscreening in der Schwangerschaft (PDF)
Merkblatt zum Ultraschallscreening (PDF)