Mittwoch, 20. März 2013

Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Gesundheitsvorsorge


Am 2. Februar 2013 hat der Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und zur Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister beschlossen.


Das Gesetz soll die Voraussetzungen schaffen, dass eine Krebserkrankung möglichst frühzeitig erkannt und die Behandlung so erfolgreich wie möglich gestaltet werden kann. Um die Menschen besser zu erreichen, werden diese künftig persönlich zu den Vorsorgeuntersuchungen eingeladen. Gleichzeitig wird die Information über Krebsfrüherkennung verbessert und eine Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle der Krebsfrüherkennungsprogramme eingeführt.

Wir bieten unseren Patientinnen schon seit vielen Jahren einen Erinnerungsservice für die Vorsorgeuntersuchung per Email oder SMS an. Außerdem kann man sich schon heute über das von uns entwickelte Webportal Vorsorge ist Fürsorge erinnern lassen.

Eine Übersicht über die Ihnen zustehenden Vorsorgeuntersuchungen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Broschüre "Ratgeber zur gesundheitlichen Prävention" des Bundesgesundheitsministeriums, die Sie auch in unserer Praxis erhalten können.

Besonders an Frauen wenden sich die Broschüren Leben in Balance - Seelische Gesundheit von Frauen und Aktiv sein - für mich.